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Nihil Obstat und ImprimaturHeute, am 13. Mai 2017, möchte ich zur gegenwärtigen Position der katholischen Kirche zu den prophetischen Offenbarungen Gottes an Vassula Rydén Stellung nehmen, die in der Publikation “Wahres Leben in Gott” enthalten sind. Diese gegenwärtige Position wird in den folgenden fünf Punkten zusammengefasst:
Im Folgenden werden diese fünf Punkte näher ausgeführt. 1) Die prophetischen WLIG-Offenbarungen haben das Imprimatur and das Nihil Obstat des Lehramtes erhalten – die offiziellen kirchlichen Gütesiegel.Weil das Lehramt der Kirche die Pflicht hat, “das Volk vor Verirrungen und Glaubensschwäche [zu] schützen und ihm die objektive Möglichkeit [zu] gewährleisten, den ursprünglichen Glauben irrtumsfrei zu bekennen”,5 und ihn “verbindlich zu erklären”,6 untersucht es Veröffentlichungen, insbesondere Arbeiten zu Glaube und Moral und erklärt, ob diese frei von doktrinären Irrtümern sind. Am 19. März 1975 hat die Kongregation für die Glaubenslehre Normen erlassen für Hirten der Kirche, die die Pflicht haben, wachsam gegenüber Veröffentlichungen zu Glaube und Moral zu sein, die der Kirche zur “Anerkennung” vorgelegt werden sollten. Dieses Mandat wurde im Codex des Kanonischen Rechtes von 1983, Kanon 823, bekräftigt. Diese Anerkennung geschieht durch einen Prozess, der damit beginnt, dass der Autor das Manuskript dem censor librorum oder deputatus vorlegt, der vom Bischof oder einer anderen kirchlichen Autorität ernannt ist, um solche Untersuchungen durchzuführen. Wenn der Zensor keine doktrinären Irrtümer in der Arbeit findet, erteilt er ein Nihil Obstat (“es steht [ihrer Veröffentlichung] nichts entgegen”), womit er diesen Umstand bestätigt. Wenn der Bischof sein Imprimatur (“Es werde gedruckt”) erteilt, dann bedeutet dieses kirchliche Siegel eine “Anerkennung” der Arbeit, das ihr erlaubt, “in Kirchen ausgestellt und verkauft”7 zu werden und eine Erklärung für “beides, eine juristische und moralische Am 28. November 2005 hat seine Exzellenz Bischof Felix Toppo, S.J., D.D., den WLIG-Schriften das Nihil Obstat erteilt. Am 28. November 2005 hat seine Exzellenz Erzbischof Ramon C. Arguelles, STL, DD, den WLIG-Offenbarungen das Imprimatur erteilt. Darüber hinaus hat Bischof Felix Toppo am 24. November 2005 den folgenden Brief verfasst, der das magisteriale Nihil Obstat begleitete und den übernatürlichen Charakter der WLIG-Offenbarungen unterstrich: “Ich habe alle 'WAHRES LEBEN IN GOTT'-Bücher gelesen und über ihren Inhalt meditiert. Es ist meine aufrichtige Überzeugung, dass die Bücher den Göttlichen Dialog der Heiligen Dreieinigkeit, Unserer Lieben Frau und der Engel mit der Menschheit durch Vassula Rydén beinhalten. Ich habe nichts gefunden, was kritikwürdig ist und nichts, was der authentischen Autorität der Kirche in Fragen von Glaube und Moral entgegensteht. Das Lesen dieser Bücher und das Meditieren über die Inhalte sind für alle Menschen segensreich. Ich empfehle diese Bücher jedem Christen.” Am 30. September 2004 schrieb der Erzbischof von Lipa, Ramon C. Aguelles, STL, DD, der den prophetischen WLIG-Offenbarungen das Imprimatur des Lehramtes erteilte, den folgenden Brief, der ebenfalls den übernatürlichen Charakter der WLIG-Offenbarungen bezeugt10: “Kardinal Joseph Ratzinger zeigte solch eine Christus-ähnliche Aufgeschlossenheit als er die Prüfung von Frau Vassula Rydéns Fall leitete. Durch Pfarrer Prospero Grech, Berater der Kongregation für die Glaubenslehre, bat der gute Kardinal Vassula, fünf Fragen zu beantworten (siehe den Brief vom 4. April 2002), um über einige Schwierigkeiten, die in der Mitteilung aus dem Jahr 1995 angedeutet wurden, bezüglich der WLIG-Schriften und ihrer [Vassulas] diesbezüglichen Aktivitäten, Klarheit zu schaffen. Die Antworten werden für einige ungläubige Thomasse, die dennoch einen Anspruch auf ihren Seelenfrieden haben, eine grosse Hilfe sein… Kardinal Ratzinger bat P. Joseph Augustine Di Noia, O.P., Untersekretär der Kongregation für die Glaubenslehre, Frau Rydén eine Kopie dieses Briefes zukommen zu lassen, um es ihr zu ermöglichen, jedermann über den Austausch der Briefe zur Klärung der Sachverhalte zu informieren. Ich bin hocherfreut darüber, dass Kardinal Ratzinger die Haltung des Heiligen Vaters perfekt widerspiegelt, dessen großes Anliegen und wahrscheinlich der Grund für das Leben und die Tatkraft, die er zeigt, DIE EINHEIT DER CHRISTENHEIT ist… Wie auch immer das frühere Leben von Frau Rydén aussieht, sie kann es sein und ist bereits ein Werkzeug Gottes in unseren Tagen, um den Traum Gottes, den Traum des Heiligen Vaters, den Traum der Kirche wahr werden zu lassen, der das größte Ereignis der frühen Jahre des dritten Jahrtausends sein kann: DIE EINHEIT ALLER JÜNGER CHRISTI! Menschen wie Vassula, die mit dem Heiligen Vater für die Einheit der Christen leiden, brauchen Ermutigung, Verständnis und Gebet. Ich bin bereit, ihr das zu geben, und sei es nur, um mich dem Heiligen Vater, Kardinal Ratzinger und den vielen unbekannten Seelen anzuschließen, die aufrichtig eine Erneuerung der Christenheit, einen erneuten Vorstoß zur Evangelisierung und die Einheit aller christlichen Brüder wünschen. Möge Maria uns helfen, im WAHREN LEBEN IN GOTT zu wachsen.”11 2) Das Imprimatur und das Nihil Obstat der Kirche werden durch das Lehramt verliehen.Es ist erwähnenswert, dass das Lehramt der Kirche drei Stufen der Lehrautorität kennt, die die Gläubigen achten müssen und die bei ihnen jeweils den “Glaubensgehorsam” (die ersten zwei Stufen ihrer Lehrautorität) und “religiösen Gehorsam” (die dritte Stufe ihrer Autorität, z.B. zum Imprimatur und Nihil Obstat des Lehramtes) bewirken. Unter diesen drei Ebenen verbindlicher Lehren des Lehramtes, welche “die Ordnung der Wahrheiten, an denen der Gläubige festhält”12 errichten, gibt es 1) Wahrheiten, die als göttlich geoffenbart gelehrt werden (depositum fidei13),14 2) definitive Entwürfe von Aussagen zu Fragen von Glaube und Moral, die mit der göttlich geoffenbarten Wahrheit eng verbunden sind,15 und 3) nicht-definitive Lehren, die a) zum besseren Verständnis der göttlich geoffenbarten Wahrheit helfen und ihre Inhalte deutlich machen, b) daran erinnern, wie manche Lehren mit den Wahrheiten des Glaubens übereinstimmen oder c) gegen Ideen schützen, die mit diesen Wahrheiten unvereinbar sind16. Im offiziellen Dokument des Vatikans, von der Kongregation für die Glaubenslehre Donum Veritatis betitelt, wird eine vierte Kategorie der Lehre des Lehramtes erwähnt, d.h., einfaches, vernünftiges Lehren zu disziplinarischen Fragen.17
Ich möchte betonen, dass diese drei Ebenen der Lehren des Lehramtes durch einen “Gehorsam des Glaubens” oder einen “religiösen Gehorsam” katholische Doktrin begründen.26 Der Katechismus der Katholischen Kirche beschreibt, wie die Gläubigen solche Doktrinen annehmen sollen: “Diesen gewöhnlichen Lehren ‘sollen die Gläubigen mit religiösem Gehorsam anhangen’, der, obwohl verschieden vom Gehorsam des Glaubens, dennoch eine Erweiterung dessen ist.” Die Textpassage in Lumen Gentium 25 beschreibt einen “religiösen Gehorsam (assensus religiosus) des Verstandes und des Willens” – gefordert in der dritten Kategorie;; er ist zu unterscheiden vom “Gehorsam des Glaubens” (assensus fidei) – gefordert in der ersten und zweiten Kategorie. Obwohl solche Unterscheidungen von Gehorsam die Abstufung des Festhaltens an den Lehren des Lehramtes betonen, betont das Lehramt nicht weniger die Verpflichtung aller Gläubigen, der Kirche in allen genannten Kategorien der Lehrautorität des Lehramtes loyal zuzustimmen: “Der Wille, einem Spruch des Lehramtes bei an sich nicht irreformablen Dingen loyal zuzustimmen, muss die Regel sein”.27 3) Die Kirche verlangt von den Gläubigen “Anhänglichkeit mit religiösem Gehorsam” gegenüber dem Lehramt der Kirche, welches insbesondere von den Bischöfen, die sich in Gemeinschaft mit dem Papst befinden, ausgeübt wird.Der Grund, warum der katholische Katechismus bekräftigt, dass die Gläubigen den offiziellen, aber nicht-definitiven Lehren des ordentlichen Lehramtes (z.B. dem offiziellen Imprimatur und Nihil Obstat) “religiösen Gehorsam” schulden, wird in der folgenden Aussage des katholischen Katechismus dargelegt:
"Der göttliche Beistand wird den Nachfolgern der Apostel, die in Gemeinschaft mit dem Nachfolger des Petrus lehren, und insbesondere dem Bischof von Rom, dem Hirten der ganzen Kirche, auch dann geschenkt, wenn sie zwar keine unfehlbare Definition vornehmen und sich nicht endgültig äußern, aber bei der Ausübung des ordentlichen Lehramtes eine Lehre vorlegen, die zu einem besseren Verständnis der Offenbarung in Fragen des Glaubens und der Sitten führt. Diesen authentischen Lehren müssen die Gläubigen ‘religiösen Gehorsam’28 leisten, der sich zwar von der Glaubenszustimmung unterscheidet, sie aber unterstützt”.29 Obwohl das Imprimatur und das Nihil Obstat vom Ortsbischof für seine Diözese verliehen werden mag, sollte man nicht die Tatsache außer Acht lassen, dass diese offiziellen Siegel, obwohl lokal und innerhalb einer diözesanen Jurisdiktion verliehen, üblicherweise30, aufgrund bischöflicher Kollegialität und der Akzeptanz durch andere Bischöfe weltweit, jurisdiktionelle Grenzen überschreiten. Trotz der in vielen anerkannten Marienerscheinungen vorhergesagten Verwirrung innerhalb der Kirche bringen die folgenden Bestätigungen der Kirche die bleibende Kollegialität und die gegenseitigen Beziehungen unter den Bischöfen zum Ausdruck: “Die kollegiale Einheit [(unter Bischöfen)] tritt auch in den wechselseitigen Beziehungen der einzelnen Bischöfe zu den Teilkirchen wie zur Gesamtkirche in Erscheinung. […] Die Einzelbischöfe hinwiederum sind sichtbares Prinzip und Fundament der Einheit in ihren Teilkirchen […], die nach dem Bild der Gesamtkirche gestaltet sind. In ihnen und aus ihnen besteht die eine und einzige katholische Kirche […]. Daher stellen die Einzelbischöfe je ihre Kirche, alle zusammen aber in Einheit mit dem Papst die ganze Kirche im Band des Friedens, der Liebe und der Einheit dar.”31 “Der kollegiale Geist (aller Bischöfe) ist die Seele der Zusammenarbeit der Bischöfe auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene. Kollegiales Handeln im engen Sinne bedeutet das Handeln des gesamten Kollegiums, in Gemeinschaft mit seinem Oberhaupt, für die gesamte Kirche.”32 “Die Bischöfe empfangen durch die Bischofsweihe selbst mit dem Dienst des Heiligens auch die Dienste des Lehrens und des Leitens, die sie aber ihrer Natur nach nur in der hierarchischen Gemeinschaft mit dem Haupt und den Gliedern des Kollegiums ausüben können.”33 In Anbetracht der obigen Ausführungen, würde es die Kirche nichts weniger als “verwerflich” betrachten, wenn jemand sich entscheidet, – sei es durch Wort oder Tat eines Priesters oder eines Laien – die Werke, die gegenwärtig das Siegel des Lehramtes tragen, öffentlich zu verdammen: “Obwohl es einem Mitglied der Kirche freigestellt ist, eine Privatoffenbarung, die die offizielle kirchliche Bestätigung bekommen hat, abzulehnen, wäre es gleichzeitig verwerflich, öffentlich dagegen zu sprechen.”34 Ich rufe hier in Erinnerung, dass es in der Geschichte der katholischen Kirche keinen öffentlich bekannten Fall gibt, in dem eine positive Entscheidung des Ortsbischofs über ein Constat de Supernaturalitate (es ist erwiesenermaßen übernatürlicher Herkunft) bezüglich einer national oder international bekannten prophetischen Offenbarung später durch den Heiligen Stuhl in die Verbots-Kategorie Constat de non Supernaturalitate (es ist erwiesenermaßen nicht übernatürlicher Herkunft) überführt wurde. In Anbetracht der Fülle gemeldeter prophetischer Offenbarungen und Erscheinungen weltweit, sind positive oder negative Urteile des Heiligen Stuhls zugegebenermaßen selten, brauchen viel Zeit, und der Heilige Stuhl schweigt oft zu diesen Dingen. Um es jedoch zu vermeiden, dass das abschließende Urteil jedem einzelnen Gläubigen selbst überlassen bleibt, bietet die Kirche als beste Lösung den Rückgriff auf doktrinäre Sicherheit an, nämlich die Verleihung des Imprimatur und/oder des Nihil Obstat durch einen Bischof. Wie zuvor gesagt, bedeuten diese Siegel eine “Anerkennung” der Arbeit, die es ihr erlaubt, “in Kirchen ausgestellt und verkauft”35 zu werden und “eine juristische und moralische Garantie für die Autoren, die Verleger und die Leser”36, dass die Arbeit “nichts enthält, was dem authentischen Lehramt der Kirche in Fragen von Glaube und Moral entgegensteht”37 Es sei auch erinnert an die Briefe der Bischöfe, die den prophetischen WLIGOffenbarungen das Imprimatur und das Nihil Obstat verliehen haben, die ihre übernatürliche Herkunft bezeugen, wenn sie bestätigen, dass sie “den Göttlichen Dialog der Heiligen Dreieinigkeit, Unserer Lieben Frau und der Engel mit der Menschheit durch Vassula Rydén beinhalten”,38 die “ein Werkzeug Gottes in unseren Tagen ist, um den Traum Gottes, den Traum des Heiligen Vaters, den Traum der Kirche wahr werden zu lassen, der das größte Ereignis der frühen Jahre des dritten Jahrtausends sein kann: DIE EINHEIT ALLER JÜNGER CHRISTI!”39 4) Die Lehren jener Bischöfe, die sich in Gemeinschaft mit dem Papst befinden und das Lehramt40 ausüben, haben den prophetischen WLIGOffenbarungen die genannten Gütesiegel (28.11.2005 Nihil Obstat und Imprimatur) verliehen, die bis heute ihre volle Gültigkeit behalten.Weil die Pflicht zur treuen Auslegung des göttlich geoffenbarten Wortes Gottes “den Bischöfen in Gemeinschaft mit dem Nachfolger Petri, dem Bischof von Rom anvertraut”41 ist, üben sie das Lehramt aus, selbst wenn sie nicht zu einer unfehlbaren Definition gelangen und wenn sie nicht auf “definitive Art",42 Erklärungen abgeben, und die Gläubigen müssen ihren Entscheidungen zu Fragen von Glauben und Moral Folge leisten. Man betrachte die folgende Stellungnahme der Verfügung des Zweiten Vatikanischen Konzils: “Die Bischöfe, die in Gemeinschaft mit dem römischen Bischof lehren, sind von allen als Zeugen der göttlichen und katholischen Wahrheit zu verehren. Die Gläubigen aber müssen mit einem im Namen Christi vorgetragenen Spruch ihres Bischofs in Glaubens- und Sittensachen übereinkommen und ihm mit religiös gegründetem Gehorsam [des Verstandes] anhangen.” 43 Insofern die Verleihung der Siegel Imprimatur und Nihil Obstat des Lehramtes an die göttlichen WLIG-Offenbarungen und die Briefe der Bischöfe, die sie verliehen haben, jeweils eine Bestätigung, eine Garantie, und ein positives Urteil über ihre übernatürliche Herkunft zum Ausdruck bringen,44 und insofern die Gläubigen dem Urteil ihres Bischofs Folge leisten, können sich die Gläubigen diesen Offenbarungen als echten Offenbarungen Gottes für unsere Zeit vertrauensvoll annähern. 5) Aufgrund der Verleihung des Imprimatur und des Nihil Obstat durch das Lehramt an die prophetischen WLIG-Offenbarungen ist es Christen untersagt, über sie zu richten und sie öffentlich zu verurteilen.45 Im Gegenteil, insofern alle Christen “mit einem […] Spruch ihres Bischofs in Glaubens- und Sittensachen übereinstimmen” müssen, und seinem Urteil und dem Lehramt mit “religiösem Gehorsam [des Verstandes] anhangen”,46 müssen, bewirken das Imprimatur und das Nihil Obstat des Lehramtes für die prophetischen WLIG-Offenbarungen diesen religiösen Gehorsam der Gläubigen.In seiner Abhandlung über die jeweilige Seligsprechung und Heiligsprechung der Diener Gottes und der Gottseligen, hat (der später als Papst Benedikt XIV gekrönte) Kardinal Prospero Lambertini bestätigt, dass, obwohl es einem freigestellt ist, einer von der Kirche anerkannten prophetischen Offenbarung nicht zu folgen, weil Gott uns mit mehreren gesegnet hat, unter denen wir wählen können, es einem absolut verboten ist, dies ohne Grund, ohne gebührenden Anstand und mit Verächtlichkeit zu tun; Und das öffentlich zu verdammen, was die Kirche mit ihren offiziellen Siegeln der Zustimmung positiv beurteilt hat, ist nichts weniger als “verwerflich”:47 “Es ist möglich, solchen Offenbarungen nicht zuzustimmen und sich von ihnen abzuwenden, solange man dies mit gebührendem Anstand, nicht ohne Grund und ohne Verächtlichkeit tut”.48 SchlussfolgerungIn dieser Endzeit, in der viele biblische Prophezeiungen erfüllt werden, insbesondere Dan 9,27; Matth 24,15; 2. Thess 2,3-13; Offb 13, wird von Gottes Hirten mehr Aufmerksamkeit als je zuvor verlangt. Er beruft sie, Seine Herde zu hüten - mit fehlerfreien Lehren, die das Glaubensgut der Kirche und die lebendige Tradition nicht nur bewahren, sondern weiterentwickeln, die “die Bedeutung des geoffenbarten Wortes durchdringen und es anderen mitteilen”.49 In diesem dritten Jahrtausend, in dem alle Priester dazu angehalten sind, “ins tiefe Wasser zu gehen”50 und eine “neue Evangelisierung”51 zu unternehmen, erfüllen die bestätigten prophetischen Offenbarungen eine wesentliche Rolle, weil sie einen dringenden göttlichen Appell zum Ausdruck bringen, der die Zukunft der Menschheit beeinflussen und das Leben von Millionen Menschen verändern wird. Wir wollen uns daran erinnern: Als unsere Gottesmutter von Fatima vorhergesagt hat, dass viele Nationen auf der Welt vernichtet würden, wenn die Menschheit sich nicht bekehrte, tat sie dies, nachdem sie einen dringenden Appell an die Kirche und die Menschheit in einem zentralen Moment in ihrer Geschichte gerichtet hatte. Wir finden einen ebensolchen Appell an die Kirche und die Menschheit heute in den von der Kirche bestätigten prophetischen Offenbarungen 'Wahres Leben in Gott'. Noch bedeutsamer ist, dass die Folgen dieses Appells, falls er unbeantwortet bleibt, global sein werden. Als Hirte von Seelen lade ich alle Christen guten Willens herzlich ein, für ihr eigenes geistliches Wohlergehen und für die Besserung der Menschheit über die göttlichen Offenbarungen 'Wahres Leben in Gott' zu meditieren. Rev. J.L. Iannuzzi, Ph.B, STB, STL, STD
1 Zweites Vatikanisches Konzil, Verordnungen der Ökumenischen Räte (Lateinisch-Englische Ausgabe), Bd. II, Herausgeber Norman P. Tanner, Lumen Gentium, 25, Sheed and Ward Press, 1990.
2 Katechismus der Katholischen Kirche, Art. 892, Vatikanstadt 1994.
3 Kardinal P. Lambertini, De servorum dei beatificatione et canonizatione, III, Kapitel 53, n.15, Aldima, Prato 1840..
4 Op. cit., Zweites Vatikanisches Konzil, Lumen Gentium, 25.
5 Op. cit., KKK, Art. 890.
6 Op. cit., Zweites Vatikanisches Konzil, Dei Verbum, 10.
7 Der Kommentar zum Codex des Kanonischen Rechtes führt aus: “Anerkennung (approbatio)… bedeutet, dass er in ihr [der Arbeit] nichts gefunden hat, das er als gefährlich für Glaube und Moral erachtet… Diese Anerkennung… setzt den potenziellen Leser davon in Kenntnis, dass der Hirte der Kirche das Buch nicht als eine Gefahr für Glaube und Moral ansieht. Es erlaubt dem Buch auch,… in Kirchen ausgestellt und verkauft zu werden.” (The Commentary in the Code of Canon Law – A Text and Commentary, S. 580, Paulist Press, Mahwah, 1985). Vgl. Auch Kongregation für die Glaubenslehre, “Instruction on Some Aspects of the Use of the Instruments of Social Communication in Promoting the Doctrine of the Faith”, 30. März 1992, in “The Permission to Publish: A Resource for Diocesan and Eparchial Bishops on the Approvals Needed to Publish Various Kinds of Written Works”, Komitee für Doktrin – Katholische Bischofskonferenz der Vereinigten Staaten, Washington D.C. 2004, S. 34-36..
8 Ibid., S. 35-36.
9 Kongregation für die Glaubenslehre, “Instruction on Some Aspects of the Use of the Instruments of Social Communication in Promoting the Doctrine of the Faith”, 30. März 1992, in “The Permission to Publish: A Resource for Diocesan and Eparchial Bishops on the Approvals Needed to Publish Various Kinds of Written Works”, Komitee für Doktrin – Katholische Bischofskonferenz der Vereinigten Staaten, Washington D.C. 2004, S. 35.
10 Im Jahr 1978 hat die Kongregation für die Glaubenslehre die “Normen für das Verfahren zur Beurteilung mutmaßlicher Erscheinungen und Offenbarungen” veröffentlicht, in welchen sie bestätigt: “Sobald die kirchliche Autorität über irgendwelche mutmaßlichen Erscheinungen oder Offenbarungen Kenntnis erhält, ist es ihre Aufgabe: a) an Hand der positiven und negativen Kriterien über die Geschehnisse zu urteilen (vgl. unten Nr. I);; b) sofern diese Prüfung zu einem positiven Ergebnis führt, einige Ausdrucksformen des öffentlichen Kultes oder der Verehrung zu erlauben, wobei diese zugleich weiterhin mit großer Klugheit überwacht werden müssen (dies ist gleichbedeutend mit der Formel “pro nunc nihil obstare” [bisher steht nichts in Wege]);; c) [schließlich] im Licht der mit der Zeit gewonnenen Erfahrung und unter besonderer Berücksichtigung der geistlichen Fruchtbarkeit, die aus der neuen Verehrung hervorgeht ein Urteil über die Wahrheit und Übernatürlichkeit zu fällen, wo der Fall es erfordert.” (Die Kongregation für die Glaubenslehre hat die “Normen für das Verfahren zur Beurteilung mutmaßlicher Erscheinungen und Offenbarungen” veröffentlicht, genehmigt von Papst Paul VI, Vorbemerkung, Paragraph 2, a-c, Libreria Editrice Vaticana, Rom, 1978).
11 Brief des Erzbischofs von Lipa, Ramon C. Arguelles, STL, DD, vom 30. September 2004: http://www.tlig.org/de/testimonies/churchpos/cdf2005/arguelles/
12 Kongregation für die Glaubenslehre, “Doctrinal Commentary on the Concluding Formula of the Professio Fidei,” 4, 29. Juni 1998, in L’Osservatore Romano Weekly Edition in English, 15. Juli, 1998.
13 Op. cit., KKK, Art. 84.
14 Donum Veritatis, Kongregation für die Glaubenslehre, Art. 23, Libreria Editrice Vaticana, Rome 1990: “Wenn das Lehramt der Kirche unfehlbar und feierlich ausspricht, eine Lehre sei in der Offenbarung enthalten, ist die Zustimmung mit theologalem Glauben gefordert. Diese Zustimmung erstreckt sich auch auf die Unterweisung des ordentlichen und universalen Lehramtes, wenn es eine Glaubenslehre als von Gott geoffenbart zu glauben vorlegt.”
15 Ibid., 23: “Wenn [das Lehramt] ‘definitiv’ Wahrheiten über Glauben und Sitten vorlegt, die wenn auch nicht von Gott geoffenbart, jedoch eng und zuinnerst mit der Offenbarung verbunden sind, müssen diese fest angenommen und beibehalten werden.”
16 Ibid., 23: “Wenn das Lehramt – auch ohne die Absicht, einen “definitiven” Akt zu setzen – eine Lehre vorlegt, sei es, um zu einem tieferen Verständnis der Offenbarung beizutragen oder ihren Inhalt zu verdeutlichen, sei es, um die Übereinstimmung einer Lehre mit den Glaubenswahrheiten zu betonen, sei es andererseits, um vor mit diesen Wahrheiten unvereinbaren Auffassungen zu warnen, ist eine religiöse Zustimmung des Willens und des Verstandes gefordert (LG 25, CIC, 752). Diese darf nicht rein äußerlich und disziplinär bleiben, sondern muss sich in die Logik des Glaubensgehorsams einfügen und von ihm bestimmen lassen.”.
17 Ibid., 24: “Das Lehramt kann endlich, um dem Volk Gottes möglichst gut zu dienen, wenn es dieses nämlich vor gefährlichen Auffassungen, die zum Irrtum führen können, warnt, bei diskutierten Fragen eingreifen, bei denen neben den sicheren Prinzipien auch Vermutungen und zufällige Dinge im Spiel sind… Der Wille, einem Spruch des Lehramtes bei an sich nicht irreformablen Dingen loyal zuzustimmen, muss die Regel sein… [Der Theologe] weiß vielmehr, dass gewisse Urteile des Lehramtes in der Zeit, in der sie ausgesprochen wurden, gerechtfertigt sein konnten, weil diese Aussagen wahre Feststellungen mit anderen, die nicht sicher waren, unentwirrbar vermischt haben. Erst die Zeit hat eine Unterscheidung gestattet, und als Ergebnis vertiefter Studien kam ein wirklicher Fortschritt in der Lehre zustande.”
18 Op. cit., KKK, 891.
19 Op. cit., “Doctrinal Commentary on the Concluding Formula of the Professio Fidei,” 8.
20 Op. cit., Zweites Vatikanisches Konzil, Donum Veritatis, 29.
21 Op. cit., KKK, 892.
22 Op. cit., “Doctrinal Commentary on the Concluding Formula of the Professio Fidei,” 8.
23 Op. cit., Zweites Vatikanisches Konzil, Donum Veritatis, 23; Lumen Gentium, 25.
24 Op. cit., CIC, Kanon 750, § 2.
25 Op. cit., Zweites Vatikanisches Konzil, Donum Veritatis, 23: “Wenn das Lehramt – auch ohne die Absicht, einen ‘definitiven’ Akt zu setzen – eine Lehre vorlegt, sei es, um zu einem tieferen Verständnis der Offenbarung beizutragen oder ihren Inhalt zu verdeutlichen, sei es, um die Übereinstimmung einer Lehre mit den Glaubenswahrheiten zu betonen, sei es andererseits, um vor mit diesen Wahrheiten unvereinbaren Auffassungen zu warnen, ist eine religiöse Zustimmung des Willens und des Verstandes gefordert (LG 25, CIC, 752). Diese darf nicht rein äußerlich und disziplinär bleiben, sondern muss sich in die Logik des Glaubensgehorsams einfügen und von ihm bestimmen lassen”.
26 Op. cit., Donum Veritatis, Art. 23.
27 Ibid., Art. 24.
28 Op. cit., Zweites Vatikanisches Konzil, Lumen Gentium, 25.
29 Op. cit., KKK, Art. 892.
30 Cf. op. cit., CIC, Kanones 23-28.
31 Op. cit., Zweites Vatikanisches Konzil, Lumen Gentium, 23.
32 Außerordentliche Römische Synode von 1985, Abschlußreport II C, 4, Origins 15, 19. Dezember 1985, 448, in Theological Studies, The Teaching Authority of the Episcopal Conferences, Francis A. Sullivan, S.J. (63) 2002, S. 478.
33 Op. cit., Kanon 375 §2.
34 Mariology, A Guide for Priests, Deacons, Seminarians and Consecrated Persons, das das Imprimatur des Most Rev. Raymond L. Burke, und das Nihil Obstat von Fr. Peter Felner, F.I. trägt, S. 830, Queenship Pub. CA.
35 Op. cit., CIC, S. 580.
36 Op. cit., “Instruction on Some Aspects of the Use of the Instruments of Social Communication in Promoting the Doctrine of the Faith”, S. 35-36.
37 Kongregation für die Glaubenslehre, “Instruction on Some Aspects of the Use of the Instruments of Social Communication in Promoting the Doctrine of the Faith”, March 30, 1992, in “The Permission to Publish: A Resource for Diocesan and Eparchial Bishops on the Approvals Needed to Publish Various Kinds of Written Works”, Kommittee für Doktrin – Katholische Bischofskonferenz der Vereinigten Staaten, Washington D.C. 2004, S. 35.
38 True Life in God, Foundation for the TLIG Pub., Brief vom 24. November 2005 von Bischof Felix Toppo, SJ, DD, Genf.
40 Op. cit., Art. 892.
41 Ibid., KKK, 85.
42 Op. cit., KKK, Art. 892.
43 Op. cit., Zweites Vatikanisches Konzil, Lumen Gentium, 25.
44 Op. cit., “Norms Regarding the Manner of Proceeding in the Discernment of Presumed Apparitions or Revelations”, Vorbemerkung, Art. 2, a-c.
45 Op. Cit., Kardinal P. Lambertini, De servorum dei beatificatione et canonizatione, III, Kapitel 53, n.15, Aldima, Prato 1840
46 Op. cit., Zweites Vatikanisches Konzil, Lumen Gentium, 25.
47 Op. cit., Mariology, A Guide for Priests Deacons, Seminarians and Consecrated Persons, S. 830.
48 . cit. De servorum Dei beatificatione et canonizatione, III, Kapitel 53, n.15.
49 The Priest and the Third Christian Millennium Teacher of the Word, Minister of the Sacraments and Leader of the Community, art. 1, Libreria Editrice Vaticana, Rome, 1999.
50 Apostolischer Brief, Novo Millenio Ineunte, Pope John Paul II, arts. 1, 15, 38, Libreria Editrice Vaticana, Rome, 2001.
51 Ibid., 2.
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